Freiwilliges und verpflichtendes Energieaudit
nach DIN EN 16247-1
Prozessbegleitung von A bis Z
Wo befindet sich in Ihren Objekten das größte Einsparpotential für Strom und Wärme? Welche Abläufe können Sie in Ihren Objekten anpassen, um energieeffizienter zu sein? Was können Sie tun, um zukünftig weniger Strom und Wärme zu verbrauchen? Wie können Sie eine Reduzierung der CO2-Emissionen erreichen? Egal, ob verpflichtend oder freiwillig: Als kompetenter Energie-Servicepartner führen wir ein Energieaudit für Ihre gesamte Einrichtung durch. Beginnend bei der Aufnahme der aktuellen Situation über eine Bewertung bis hin zur Entwicklung neuer Energie-Szenarien begleiten wir Sie durch den gesamten Auditierungsprozess.
Unser Angebot für Ihr Energieaudit
Zielgerichtete Erfassung der energetischen Situation Ihrer Einrichtung
Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen aus dem Energiedienstleistungsgesetz
detaillierte und verständliche Darstellung Ihrer Energieströme
Identifikation von Einspar- und Effizienzpotenzialen
Entwicklung von Maßnahmen zur CO2-Reduktion und Energiekosteneinsparung
Energieaudits – gesetzlich vorgeschrieben
Alle Unternehmen, die Nicht-KMU nach EU-Definition sind, trifft die Energieauditpflicht nach Energiedienstleistungsgesetz EDL-G 2015, das aus der Teilumsetzung der Europäischen Energieeffizienzrichtlinie EED, 2012/27/EU stammt. Die Durchführung des Energieaudits muss nach DIN EN 16247-1 erfolgen. Eine Alternative ist die Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS.
Ein Energieaudit „ist eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs einer Anlage, eines Gebäudes, eines Systems oder einer Organisation mit dem Ziel, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren und über diese zu berichten“ (DIN EN 16247-1).
Sie interessieren sich für unsere Dienstleistungen rund um Energieaudits? Dann rufen Sie uns an.
Persönlich für Sie da
Unsere Ansprechpartner und -partnerinnen sind für Sie da! Für Fragen oder spezifischen Beratungsbedarf erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr.