Ihr zuverlässiger Anbieter für Erdgas

Unser klimaschonendes und effizientes Erdgas kann ganz nach Ihren Bedürfnissen konfiguriert werden.

Hohe Effizienz

Erdgas ist unter den fossilen Brennstoffen der sauberste Energieträger, weil bei seiner Verbrennung außer Kohlendioxid keine weiteren Schadstoffe emittiert werden. Und weil Erdgas als Primärenergie direkt geliefert wird, ist die Effizienz für die Raum-, Wassererwärmung, Speisenzubereitung oder für andere Anwendungen deutlich höher als bei sekundären Energieträgern wie Strom.

Unser Erdgas und Bioerdgas

Unser Erdgas wird klimaneutral erzeugt, indem ausgleichende Maßnahmen die kompletten CO2-Emissionen kompensieren. Zusätzlich kann auf Wunsch 10% Bioerdgas, auch Biomethan genannt, beigemischt werden.

Bei uns können Sie Erdgas in verschiedenen Güten beziehen – von ESDG-Erdgas Basis über das CO2-kompensierte ESDG-Erdgas Zukunft bis hin zu dem mit dem Grüner Gas-Label ausgezeichneten ESDG-Erdgas Premium.

Wir werden Ihrem Anspruch gerecht, denn bei uns können Sie Erdgas verschiedener Güte beziehen. So zum Beispiel mit dem Einstiegsprodukt ESDG-Erdgas Basis und damit einem herkömmlichen Erdgasbezug.

Eine vollständige CO2-Kompensation erreichen Sie bereits über das Produkt ESDG-Erdgas Zukunft. Kompensiert wird gemäß Gold Standard über Projekte in Zusammenarbeit mit unserem langjährigen Partner First Climate AG. Näheres dazu erfahren Sie hier.

Die Gold Standard CO2-Zertifikate unterliegen strengen Prüfkriterien. Im Vergleich zu anderen Standards fokussieren sie neben der Emissionsreduktion auch die Ziele für nachhaltige Entwicklung. 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung wurden mit der Agenda 2030 ins Leben gerufen.

Mit dem Produkt ESDG-Erdgas Zukunft Plus werden Sie Unterstützer des kirchlichen Kompensationsfonds, der Klima-Kollekte. Klimafreundlich handeln und so die Schöpfung bewahren, selbstverständlich auch hier gemäß Gold Standard – Projekten. Mehr dazu hier.

Ausgezeichnet mit dem Grüner Gas-Label, diese Eigenschaft stellen wir Ihnen mit unserem Produkt ESDG-Erdgas Premium zur Verfügung. Detaillierte Angaben dazu hier.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen auf den Energiemärkten hat der Vorstand des Grüner Strom Label e.V. eine befristete Sonderregelung beschlossen. Diese Sonderregelung ist rückwirkend ab dem 01.08.2021 bis zum 31.12.2024 gültig.

 

Was bedeutet das für unsere Kunden?

Sie erhalten in einem begrenzten Zeitraum einen vollständig klimaneutral kompensierten Erdgasanteil anstelle des Biomethans und fördern den Ausbau erneuerbarer Energieanlagen durch die Investitionsverpflichtung Ihres Energieversorgers.

Woraus ergibt sich diese Änderung?

Im Frühsommer 2021 trat ein Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote im Kraftstoffbereich in Kraft. Dies führte dazu, dass nachhaltig produziertes Biomethan vorwiegend in den Kraftstoffsektor fließt und nicht mehr für den Wärmesektor zur Verfügung steht. Diese Engpässe verschärften sich durch das Wiederaufleben der Weltwirtschaft in der zweiten Jahreshälfte 2021 durch die sich abschwächende Corona-Pandemie. Ende Februar 2022 beginnt Russland einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg in der Ukraine und die Situation auf den Gasmärkten verschärft sich zunehmend.

Diese Faktoren vermindern die Verfügbarkeit von nachhaltig produziertem Biogas/Biomethan, das bisher von uns, Ihrem Energieanbieter für Wärmeprodukte bezogen wurde. Aufgrund dessen ist eine Deckung des Bedarfes an Biogas, das den Grünes Gas-Label-Kriterien entspricht, seit 2021 (teilweise) nicht mehr möglich oder preislich unzumutbar. Eine Verbesserung dieses Zustandes ist bis Ende 2024 nicht absehbar.

 

Daher können wir als Ihr Energieanbieter unter Auflagen für einen begrenzten Zeitraum konventionelles, vollständig klimaneutral kompensiertes Erdgas anstelle von Biogas, das den Grünes Gas-Kriterien entspricht, beschaffen.

Durch die Sonderregelung wird sichergestellt, dass unsere Kunden einen vollständig klimaneutral kompensierten Erdgasanteil anstelle des Biomethans erhalten. Die substituierte Biogasmenge muss über Kompensationsprojekte nach anerkannten Standards (Gold Standard CER/VER, CDM und VCS) CO2-neutral gestellt werden. Zudem verpflichtet sich der Energieanbieter zur Investition in den Ausbau erneuerbarer Energien. Daraus resultierende Investitionen in Energiewende-Projekte werden durch den Grüner Strom Label e.V. geprüft.

Ihre Vorteile

  • Auf Wunsch komplett CO2-neutral

  • Auf Wunsch 10% Anteil Bioerdgas

  • Lieferung an Kleinkunden sowie Großkunden

  • Abrechnungsservice aller Verbrauchsstellen

Warum Erdgas seinen Preis hat

Nur etwa die Hälfte des Erdgastarifes wird vom eigentlichen Gaspreis bestimmt. Steuern, Abgaben und die je nach Versorgungsgebiet variierenden Netzkosten summieren sich zu einem beträchtlichen Anteil.

Wissenswertes zur CO2-Bepreisung

Ab 1. Januar 2021 gilt die im Rahmen des Klimaschutzpaketes beschlossene Einführung des neuen nationalen CO2-Emissionshandelssystems. Dieses neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) der Bundesregierung soll als Anreiz verstanden werden, auf klimaschonende Technologien umzusteigen, erneuerbare Energien zu nutzen und Energie zu sparen. Alles Wissenswerte zu diesem Thema haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengestellt.

  • Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Bestandteil der von der Bundesregierung geplanten Energie- und Klimawende. Das vom deutschen Bundestag beschlossene Gesetz ist am 20.12.2019 in Kraft getreten.

    In diesem Gesetz wurde festgelegt, dass ab 1. Januar 2021 für den CO2-Ausstoß von Kraft- und Brennstoffen (z.B. Öl, Benzin oder Erdgas) Emissionszertifikate erworben werden müssen. Genauer gesagt von den „Inverkehrbringern und Lieferanten der Brenn- und Kraftstoffe“. Damit sind die Versorger wie z.B. ESDG gemeint, da diese das Erdgas liefern bzw. in den Verkehr bringen.

    Die anfallenden Kosten für die Emissionszertifikate werden dazu führen, dass Brennstoffe (z.B. Erdgas) teurer werden. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen – denn die höheren Kosten sollen Anreize schaffen, mehr Energie zu sparen, auf klimaschonende Technologien umzusteigen und mehr erneuerbare Energien zu nutzen.

  • Als Energielieferant sind wir dazu verpflichtet, CO2-Zertifikate für das an Sie gelieferte Erdgas zu erwerben und an die zuständigen Behörden weiterzugeben. Der Preis hierfür ist gesetzlich fixiert. Aus diesem Grund wird oft von einer „CO2-Steuer“, „CO2-Abgabe“ oder der „CO2-Bepreisung" gesprochen. Jedoch handelt es sich hierbei nicht um eine Steuer oder Abgabe, sondern um die Kosten für den Kauf der Emissionszertifikate aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel.

  • Als Energieversorger sind wir ab 2021 dazu verpflichtet, für das Liefern bzw. in den Verkehr bringen von Brennstoffen Zertifikate zu erwerben und an die Brennstoffemissionshandelsstelle (DEHSt) abzugeben. Die Kosten für diese Zertifikate (pro Tonne CO2) sind bis 2025 vom Gesetzgeber festgeschrieben. Danach werden sie in einem Auktionsverfahren ermittelt.

    Für die kommenden Jahre ergeben sich für den Kauf der Zertifikate folgende Kosten:

    2023 2024 2025

    30 €/t 35 €/t 45 €/t

    0,546 ct/kWh 0,637 ct/kWh 0,819 ct/kWh

    Das bedeutet für Sie:

    Im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung (bezüglich der allgemeinen Preisbestandteile) verrechnen wir die Kosten eins-zu-eins an Sie weiter. Damit steigen Ihre Kosten für die Lieferung von Erdgas um die oben genannten Beträge.

  • Der neue Preisbestandteil wird separat auf Ihrer Rechnung aufgeführt.

    Bei Kunden mit SLP-Zähler (ohne registrierende Leistungsmessung) werden die Kosten durch die Jahresverbrauchsabrechnung weitergegeben. Sollten Sie keine weiteren Informationen von uns erhalten, bleiben Ihre Abschlagsbeträge bestehen.

    Bei Kunden mit rLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) werden die Kosten direkt mit der monatlichen Abrechnung weitergegeben; erstmalig mit der Januar Rechnung, die Sie im Februar 2021 erhalten.

  • Die Bundesregierung möchte die Einnahmen in Klimaschutzmaßnahmen reinvestieren oder in anderer Form an Bürgerinnen und Bürger zurückgeben.

    Ein Teil der geplanten, staatlichen Einnahmen aus dem Verkauf der CO2-Zertifikate soll im Rahmen der geänderten Erneuerbare-Energien-Verordnung zur Entlastung der EEG-Umlage genutzt werden (mehr Informationen erhalten Sie hier). Selbstverständlich geben wir auch die Entlastung der EEG-Umlage eins-zu-eins an Sie weiter, sobald diese eintritt.

  • Biogas ist im Rahmen einer Übergangsfrist für die Jahre 2021 und 2022 vom CO2-Preis ausgenommen. Das bedeutet, dass in diesen Jahren für Biogas keine Zertifikate gekauft werden müssen, wodurch auch keine Kosten an Sie weiter verrechnet werden.

    Im Falle von „Beimischprodukten“ (z.B. im Produkt "Unser Erdgas Bio10") gilt dies nur für den Biogas-Anteil. Ab dem Lieferjahr 2023 gilt der CO2-Preis auch für die Lieferung von Biogas.

    Ökogas wird im Sinne des BEHG als normales Erdgas behandelt, so dass für Ökogas die oben genannten Kosten anfallen.

  • Strom ist nicht von den Belastungen aus dem BEHG betroffen. Die Emissionen der Stromerzeugung sind in Deutschland bereits im Europäischen Emissionshandel (EU-ETS) erfasst. Seit 2005 müssen Betreiber für jede Tonne emittiertes CO2 eine Emissionsberechtigung abgeben.

  • Sollte Ihr Termin für die Jahresverbrauchsabrechnung nicht sowieso bereits am 31. Dezember stattfinden, können Sie uns zur besseren Abgrenzung gerne Ihren Zählerstand vom 31. Dezember oder 1. Januar mitteilen (gerne per E-Mail an: kontakt@esdg.de); dies ist jedoch nicht zwingend notwendig.

Persönlich für Sie da

Unsere Ansprechpartner und -partnerinnen sind für Sie da! Für Fragen oder spezifischen Beratungsbedarf erreichen Sie uns montags bis donnerstags von 8 Uhr bis 16 Uhr und freitags von 8 Uhr bis 14 Uhr.

Privatkunden: 0761 888 49 019

Rahmenvertragskunden: 0761 60 07 96 99