Erdgas: Neue Umlagen ab dem 1.Oktober 2022

Als Ihr Energieversorger versprechen wir, Sie stets zuverlässig mit Energie zu fairen Preisen zu beliefern und Ihnen einen ausgezeichneten Service zu bieten. Auf dem Energiemarkt geht es gerade turbulent zu. Bestimmt verfolgen Sie es auch in den Medien: die Beschaffungskosten für Energie steigen aktuell sehr stark an.

Die häufigsten Fragen zu neuen Umlagen und der Erhöhung bestehender Umlagen haben wir für Sie hier zusammengestellt:

  • Aktuell erleben wir stark gestiegene Beschaffungspreise bei gleichzeitiger starker Reduzierung von Gasimportmengen aus Russland. Aus diesem Grund setzt die Bundesregierung alles daran, die Versorgung mit Erdgas sicherzustellen und die deutschen Erdgasspeicher bis zum Winter ausreichend zu befüllen. Auch müssen Erdgasimporteure kurzfristig neue Bezugsquellen außerhalb Russlands erschließen, was mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist. Es geht also um die Sicherstellung der gesamten Erdgas-Lieferkette vom Import bis zu Ihrer Versorgung als Endkunde.

    Weitere Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:

    https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/F/faq-gasumlage.pdf?__blob=publicationFile&v=8

  • Am 29. September 2022 wurde von der Bundesregierung beschlossen, dass die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent netto pro Kilowattstunde wegfallen und ab 1. Oktober 2022 nicht an die Verbraucher berechnet wird. Die Regierung gibt zu, dass noch viele Fragen offen sind und in den kommenden Wochen hierfür Entscheidungen getroffen werden müssen. Selbstverständlich halten wir uns bei der Einführung von Regelungen, aber auch bei deren Wegfall oder bei Änderungen an alle geltenden Vorgaben. Sie können sich darauf verlassen, dass wir alle Kostenbestandteile von Preisen stets korrekt an unsere Kunden weitergeben – unabhängig davon, ob die Preisbestandteile steigen oder fallen. Also: Die Gasbeschaffungsumlage ist ab 01.10.2022 nicht in unseren Preisen enthalten, auch wenn Sie hierüber eine Preisanpassungsmitteilung erhalten haben.

  • Seit April 2022 gilt in Deutschland das neue Gasspeichergesetz. Es regelt, wie hoch deutsche Erdgasspeicher zum Oktober, November und Februar eines jeden Jahres gefüllt sein müssen. So soll die Versorgung aller deutschen Erdgaskunden während der Heizperiode sichergestellt werden. Die für den deutschen Gasmarkt zuständige Trading Hub Europe GmbH (THE) überwacht die Befüllung der Speicher und kann je nach aktueller Lage fehlende Erdgasmengen zukaufen. Für diese Tätigkeit fallen Zusatzkosten an, die an alle Erdgaskunden über die sogenannte Gasspeicherumlage berechnet werden. Sie fällt je verbrauchte Kilowattstunde an und wird regelmäßig angepasst.

    • Die Umlage beträgt ab 1. Oktober 2022 0,059 netto Cent pro Kilowattstunde. Sie wird auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde Erdgas gerechnet. Hinzu kommt die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer.

    • Die Umlage ist zeitlich befristet bis 31. März 2025 und deutschlandweit für alle Erdgaskunden gleich hoch - alle tragen die Mehrkosten in gleichem Maße.

    • Den Paragrafen 35e des Energiewirtschaftsgesetzes zur Gasspeicherbefüllung in Deutschland finden Sie hier zum Nachlesen: http://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__35e.html

  • Die Bilanzierungsumlage ist keine neu eingeführte Umlage. Sie betrug bislang lediglich Null Cent pro Kilowattstunde und war daher nicht von Bedeutung.

    Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet (Bilanzierung, Beschaffung, etc.) fällig. Regelenergie wird benötigt, um die je Stunde tatsächlichen physischen Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. Das bedeutet, dass kurzfristig Energie gekauft oder verkauft wird. Ergibt sich am Ende des Gastages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen, so wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben.

    Das aktuell schwierigere Marktumfeld führt zu unplanmäßigem Regelenergiebedarf und entsprechend höheren Regelenergiekosten.

    • Die Umlage beträgt ab 1. Oktober 2022 0,57 netto Cent pro Kilowattstunde. Sie wird auf den Arbeitspreis pro Kilowattstunde Erdgas gerechnet. Hinzu kommt die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer.

    • Die Umlage ist auf die Dauer von 12 Monaten in der Höhe von 0,57 Cent pro Kilowattstunde festgesetzt.

  • Am 30. September 2022 hat der Bundestag das Gesetz zur temporären Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz auf 7% in der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen und auf die Lieferung von Fernwärme ausgeweitet. Natürlich berücksichtigen wir die Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Sie. Über die Änderung des Mehrwertsteuersatzes erhalten Sie keine separate Information mehr von uns. Diese wird automatisch auf der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung bzw. der monatlichen rLM-Abrechnung ausgewiesen. Weitere Informationen zur Mehrwertsteuersenkung finden Sie hier.

  • Die Bundesregierung hat bislang für Bioerdgas leider keine Ausnahmeregelung getroffen, obwohl Bioerdgas nicht aus Russland stammt. Dennoch fallen die Umlagen auch für Bioerdgas an.

  • Wie alle staatlichen Abgaben, Steuern und Umlagen wird ESDG die Umlagen gemäß der vertraglichen Vereinbarung als neuen allgemeinen Preisbestandteil eins zu eins an alle Geschäftskunden weitergeben. Die neuen Preisbestandteile werden separat auf Ihrer Rechnung aufgeführt.

    • Bei Kunden mit SLP-Zähler (ohne registrierende Leistungsmessung) werden die Kosten durch die Jahresverbrauchsabrechnung weitergegeben. Sollten Sie keine weiteren Informationen von uns erhalten, bleiben Ihre Abschlagsbeträge bestehen.

    • Bei Kunden mit rLM-Zähler (registrierende Leistungsmessung) werden die Kosten direkt mit der monatlichen Abrechnung weitergegeben, erstmalig mit der Oktober-Rechnung, die Sie im November 2022 erhalten.

  • Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung finden Sie tagaktuell im Informationsportal der Bundesnetzagentur

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