Mehrwertsteuersenkung Erdgas – alle Informationen zur Anpassung

Die Bundesregierung hat im Zusammenhang mit der Energiekrise die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19% auf 7% für Erdgas beschlossen. Diese gilt für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024.

  • Selbstverständlich geben wir die beschlossene Mehrwertsteuersenkung zu 100% an Sie weiter.

  • Die Senkung des Mehrwertsteuersatzes wird automatisch auf Ihrer nächsten Rechnung, z.B. Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt und ausgewiesen. Maßgebend dafür, welcher Mehrwertsteuersatz Anwendung findet, ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraums (nicht jedoch das Datum der Rechnungserstellung).

    Ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraum der 30. September 2022 oder früher, findet der Mehrwertsteuersatz von 19% für den Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums Anwendung. Ist der letzte Tag des Abrechnungszeitraum der 1. Oktober 2022 oder später, findet der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% für den Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums Anwendung.

    Gut zu wissen: Sie müssen nichts tun und uns auch keine Zählerstände übermitteln. Selbstverständlich können Sie unter esdg.de/abrechnung jedoch einen Zwischenzählerstand zur genauen Abgrenzung hinterlegen.

  • Ihr monatlicher Abschlagsbetrag (brutto) im bestehenden Abschlagsplan ändert sich nicht. Dadurch erhöht sich der Nettobetrag, da weniger Steuern anfallen.

    Sie sind vorsteuerabzugsberechtigt? Der aktuell bestehende Abschlagsplan bleibt bis zu Ihrer nächsten Rechnung mit einer Umsatzsteuer von 19% weiterhin bestehen.

    Mit der nächsten Rechnung wird der jeweils gültige Steuersatz nachträglich korrigiert und abgerechnet. Sie zahlen in jedem Fall nur die gesetzlich vorgesehene Mehrwertsteuer.

  • Sie müssen nicht aktiv werden – wir kümmern uns um alles. Die Berechnung erfolgt automatisch und wird auf Ihrer nächsten Rechnung ausgewiesen.

  • Sie müssen nicht aktiv werden – wir kümmern uns um alles. In der monatlichen Abrechnung wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz berücksichtigt.

    Erstmalig geschieht dies mit der Rechnung für Oktober, die im November abgerechnet wird.

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