Informationen zur aktuellen Lage in der Energieversorgung

Seit einiger Zeit sind die Großhandelspreise insbesondere für Erdgas an den Börsen deutlich gestiegen. Die Ursachen für den Preisanstieg an den globalen Beschaffungsmärkten sind vielfältig. Kurz zusammengefasst: Konjunkturbedingt stieg die Nachfrage nach Energie, insbesondere nach Erdgas, schnell und global an. Das Angebot an Energie ist dabei nicht mit angestiegen. Der Krieg in der Ukraine hat diese Entwicklung weiter verschärft.

Infolge dieser Preissteigerungen haben einige Gas- und Stromanbieter mit einer kurzfristigen Beschaffungsplanung ihre Belieferungen eingestellt und mussten Insolvenz anmelden. Unsere Kunden beliefern wir aufgrund einer vorausschauenden Beschaffung selbstverständlich zuverlässig mit Strom und Gas.

Deutschland hat für den Krisenfall im Erdgas einen 3-stufigen Notfallplan Erdgas erarbeitet. Am 30. März 2022 hat die Bundesregierung nun die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. Es handelt sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands.

Am 23.06.2022 wurde die Alarmstufe (Stufe 2) ausgerufen. In dieser Stufe ist der Markt noch in der Lage, die Störung zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Die Ausrufung der Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden. Die Versorgungssicherheit ist weiterhin gewährleistet und die Ausrufung der Alarmstufe hat noch keine direkten Auswirkungen auf unsere Kunden.

Wir beantworten Ihre Fragen:

  • Die Bundesregierung hat am Mittwoch, 30. März 2022, die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland ausgerufen. Damit beobachtet und bewertet ein Krisenteam aus Vertretern von Behörden und Energieversorgern die laufenden Entwicklungen und leitet wenn nötig weitere Maßnahmen ein. Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen nun regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einschätzen.

    Der Staat greift noch nicht ein. Die Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilnetzbetreiber ergreifen marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung zu gewährleisten. Dazu zählen:

    • Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite

    • Rückgriff auf Gasspeicher

    • Optimierung von Lastflüssen

    • Anforderung externer Regelenergie (Energie, um Schwankungen der Lastflüsse auszugleichen)

    Bei der Ausrufung der Frühwarnstufe handelt es sich um eine Vorsorgemaßnahme. Aktuell ist die Versorgung in Deutschland gesichert.

    Hintergrund für die Ausrufung der Frühwarnstufe ist Russlands Forderung, Gasrechnungen in Rubel zu begleichen, um den stark abgewerteten russischen Rubel zu stützen. Dies lehnen die G-7-Staaten und EU jedoch ab. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands.

  • In einer sogenannten Alarmstufe wird, durch die Marktakteure versucht, eine Entspannung der Lage zu erzielen. Die in Stufe 1 genannten Maßnahmen können von den Marktakteuren ergriffen werden. Dazu gehört:

    • Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite

    • Rückgriff auf Gasspeicher

    • Optimierung von Lastflüssen

    • Anforderung externer Regelenergie

    Zudem kann die Bundesregierung unterstützend tätig sein, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Dazu gehört unter anderem, dass sie Unternehmen der Gasversorgungskette hilft, bei starken Preisanstiegen zahlungsfähig zu bleiben oder Maßnahmen ergreift, die im Energiesicherungsgesetz festgelegt sind.

  • Die Versorgungssicherheit mit Gas ist aktuell gewährleistet. Angesichts der erheblichen Kürzung der Lieferungen durch Nord Stream 1 durch Russland fehlen Mengen, die aktuell zwar noch anderweitig am Markt beschafft werden können, allerdings zu hohen Preisen. Auch die Länder Österreich, Frankreich, Italien sind betroffen von den Lieferkürzungen. Das Krisenteam Gas arbeitet und ist im engen Austausch mit allen Akteuren. Zudem gibt es einen engen Austausch mit unseren europäischen Partnern. Das Monitoring wurde nochmal erhöht.

  • Ja, die Versorgung ist gesichert. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet. Aber die Lage ist ernst. Daher geht mit der Alarmstufe das klare Signal an alle Verbraucherinnen und Verbraucher – sowohl in der Industrie, in öffentlichen Einrichtungen wie in den Privathaushalten – den Gasverbrauch aus Vorsorgegründen weiter zu reduzieren. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen für Energieeffizienz verbessern und auch selbst einsparen.

  • Der Notfallplan Gas unterscheidet drei Krisenstufen: Frühwarnstufe, Alarmstufe und Notfallstufe.

    Frühwarn- und Alarmstufe – Markt kann Störung noch allein bewältigen

    In den ersten beiden Krisenstufen sichern marktbasierte Maßnahmen die Versorgung, z.B. die Umschaltung auf alternative Energieträger, die Ausübung von Unterbrechungsoptionen oder Schalthandlungen im Versorgungsnetz, die in Betracht kommen, wenn zwar genügend Gasmengen zur Verfügung stehen, sich aber durch eine Einschränkung russischer Gasmengen die Lastflüsse ändern. In diesen ersten beiden Krisenstufen erfolgt stets eine enge Abstimmung der Netzbetreiber mit Bundesbehörden und Bundeswirtschaftsministerium.

    Notfallstufe – Staat greift ein, Bundesnetzagentur verteilt

    Sollten die marktbasierten Maßnahmen nicht ausreichen, kann die Bundesregierung die Notfallstufe ausrufen. Das passiert, wenn die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann dann hoheitliche Maßnahmen durchführen, die durch die Netzbetreiber ausgeführt werden müssen. Zwangsmaßnahmen sind zum Beispiel die Leistungsreduzierung bzw. Abschaltung von nicht-systemrelevanten Gaskraftwerken oder Industriekunden, um sicherzustellen, dass auch im Notfall Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und alle Privatkunden weiter mit Gas beliefert werden.

  • Durch den Notfallplan Gas soll auch im Krisenfall die Versorgung gesichert werden. Dabei steht die Versorgung besonders geschützter Kunden im Vordergrund. Zu den gesetzlich geschützten Kunden gehören alle Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen, deren Verbrauch über sogenannte standardisierte Lastprofile gemessen wird, grundlegende soziale Dienste und unter bestimmten Voraussetzungen auch Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Haushaltskunden liefern.

  • Direkte Auswirkungen auf die Stromversorgung können aktuell ausgeschlossen werden. Im Fall einer Gasmangellage könnte von der Bundesnetzagentur angeordnet werden, dass Gaskraftwerke heruntergefahren werden. Dann springen aber Reservekraftwerke ein, die kurzfristig die benötigte Stromleistung bereitstellen und mit anderen Energieträgern wie z.B. Kohle betrieben werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt hat eine Reduktion der Gaslieferungen also keine Auswirkungen auf die Stromversorgung.

    Für die Sicherstellung der Fernwärme-Versorgung steht uns ein breiter Mix an Energieträgern und Erzeugungsanlagen zur Verfügung, so dass wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht von einer Einschränkung bei der Wärmeversorgung ausgehen.

  • Sollte kurzfristig der Gasfluss aus Russland gestoppt werden, können Liefermengenschwankungen über Erdgasspeicher aufgefangen werden. Deutschland verfügt über die größten Erdgasspeicherkapazitäten Europas. Im Falle einer Gasmangellage greifen in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In Deutschland regelt der „Notfallplan Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ die Versorgung im Krisenfall: Dieser ermöglicht deutschen Behörden weitreichende Eingriffe in den Markt, um die Gasversorgung in Deutschland zu sichern.

    Am 23.06.2022 wurde die Alarmstufe (Stufe 2) ausgerufen. In dieser Stufe ist der Markt noch in der Lage, die Störung zu bewältigen, ohne dass der Staat eingreifen muss. Die Ausrufung der Alarmstufe ist somit noch nicht mit staatlichen Eingriffen in den Gasmarkt verbunden.

    Am 30. März 2022 hat die Bundesregierung nun die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. Es handelt sich dabei um eine Vorsorgemaßnahme. Die Bundesregierung trifft damit Vorbereitungen für den Fall einer weiteren Eskalation seitens Russlands.

    In jedem Fall sind Haushaltskunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.

  • Die Beschaffungskosten, die wir als Energieversorger für Strom und Gas zahlen, sind in den vergangenen Monaten stark gestiegen. Das lag vor allem daran, dass die weltweite Nachfrage nach Energie angestiegen und das Angebot nicht entsprechend mitgezogen ist. Der Konflikt in der Ukraine hat die Preisentwicklung weiter verstärkt.

    Am Spotmarkt, auf dem kurzfristig Energie beschafft wird, musste für Erdgas im Jahresdurchschnitt 2021 rund das Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden – beim Strom deutlich mehr als das Doppelte. Im europäischen Durchschnitt stieg der Erdgas-Großhandelspreis innerhalb eines Jahres sogar um das Fünffache.

  • Die Preise für die Stromtarife mit Preisgarantie* sind fixiert und die Mengen bereits eingekauft. Die Preise können sich hier erst nach Ablauf der Preisgarantie ändern. Unsere langfristige Beschaffungsstrategie wirkt sich auch bei temporär extrem hohen Beschaffungskosten puffernd für Ihre Energiekosten aus.

    Aufgrund der dynamischen Marktentwicklungen können wir künftige Preisänderungen für Kunden mit Verträgen ohne Preisgarantie nicht ausschließen.

    *Die Preisgarantie ist eingeschränkt auf den Energiepreis.

  • Im Moment sind keine kurzfristigen Preisanpassungen im Erdgas geplant. Die Marktlage ist allerdings weiterhin angespannt und wird sich aller Voraussicht nach zum kommenden Herbst/Winter verschärfen.

  • Mitte Mai wurde eine Änderung des Energiesicherungsgesetz beschlossen und eine Preisanpassungsklausel eingefügt. Versorger können hohe Einkaufspreise für Erdgas auch bei langfristigen Verträgen direkt, sofort und auch in Form sprunghafter Erhöhungen an ihre Kunden weitergeben.

    Diese Preisanpassungsklausel wurde noch nicht aktiviert und daher sind aktuell keine außerordentlichen Preisanpassungen möglich.

  • Zum 1. Juli 2022 wird die EEG-Umlage beim Strom („Ökostrom-Umlage“) in Höhe von 3,72 Cent pro Kilowattstunde wegfallen. Wir werden diese Vergünstigung selbstverständlich in vollem Umfang an unsere Kunden weitergeben. Die Verrechnung erfolgt über die Jahresverbrauchsabrechnung und erfolgt automatisch - Sie brauchen nichts weiter tun.

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